• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Geheimnisschutz bei Mitwirkung Dritter: Gesetz in Kraft

23.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Geheimnisschutz bei Mitwirkung Dritter: Gesetz in Kraft

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen in Kraft getreten.

Das neue Gesetz bringt wichtige Neuregelungen für die Anwaltschaft: Änderungen in § 203 StGB machen die Inanspruchnahme externer Dienstleister durch Anwaltskanzleien möglich, das Zeugnisverweigerungsrecht für Berufsgeheimnisträger nach § 53 StPO und für Hilfspersonen nach § 53a StPO wurde entsprechend konkretisiert. Im neuen § 43e BRAO wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen Anwälte externen Dienstleistern ohne Einwilligung der berechtigten Personen der Zugang zu fremden Geheimnissen eröffnen dürfen.

Mehr Rechtssicherheit für Berufsgeheimnisträger

Angestoßen hatte diese wichtige Reform die Satzungsversammlung: Bereits 2015 hatte sie in § 2 BORA, der die Verschwiegenheitspflicht konkretisiert, klarstellend geregelt, dass kein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht vorliegt, wenn die Weitergabe geschützter Informationen mit Einwilligung des Mandanten, in Ausübung berechtigter Interessen oder im Rahmen der Sozialadäquanz erfolgt. § 2 BORA kann allerdings nur die berufsrechtliche Seite regeln und nicht etwa einen Rechtfertigungsgrund im Rahmen des § 203 StGB. Das neue Gesetz greift genau hier ein und beseitigt mit den Anpassungen in StGB und StPO die bisher bestehenden Rechtsunsicherheiten.

(BRAK, PM vom 22.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.05.2025

BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Der BFH klärt die Rolle des § 1 Abs. 5 AStG: Die Vorschrift ist keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode, sondern eine reine Einkünftekorrekturvorschrift.

weiterlesen
BFH stärkt veranlassungsbezogene Gewinnermittlung

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


07.05.2025

Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil die Rechte geschädigter Unternehmen auf Informationszugang im Kartellrecht gestärkt.

weiterlesen
Kartellamtsunterlagen: BVerwG stärkt Informationsrechte

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank