• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EU-Kommission will Struktur der WP-Aufsicht europäisieren

15.11.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

EU-Kommission will Struktur der WP-Aufsicht europäisieren

Beitrag mit Bild

Das IDW sieht keine sachliche Grundlage für eine Ausdehnung der Aufsichtsbefugnisse der ESMA auf die IAS-Verordnung und die Abschlussprüfer-Richtlinie. Damit würde die Aufsicht von den bisher zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden auf die europäische Ebene verlagert.

Ginge es nach dem Willen der Europäischen Kommission, würde die EU-Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt (ESMA) die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer übernehmen. Das wäre ein einschneidender Paradigmenwechsel.

Bisher ist die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer Sache der Mitgliedstaaten, die näher am Berufsstand sind und ihn aus Sicht des IDW daher auch besser beaufsichtigen können. Gegenüber dem BMF hat das IDW nun seine Bedenken gegen den Vorstoß der EU-Kommission geäußert. Das Subsidiaritätsprinzip gebietet, dass die EU nur tätig werden darf, wenn Maßnahmen von den Mitgliedstaaten selbst nicht effektiv durchgeführt werden können. Davon könne bei der WP-Aufsicht in Deutschland nicht die Rede sein, erklärt das IDW.

IDW: Fehlender Änderungsbedarf

Außerdem hat die Europäische Kommission zur Verbesserung der Aufsicht auf EU-Ebene den Ausschuss der Europäischen Abschlussprüfungsaufsichtsbehörden (Committee of European Auditing Oversight Bodies, CEAOB) geschaffen, der erst im letzten Jahr seine Arbeit aufgenommen hat. Bisher sei nicht bekannt, dass dort ein Defizit der nationalen Aufsichten zu Tage getreten wäre.

(IDW vom 10.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2024

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


23.12.2024

Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sog. Bundesmodell, welches in der Mehrheit der Bundesländer zur Anwendung kommt, ist verfassungsgemäß.

weiterlesen
Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


23.12.2024

Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Beim Tanken handelt es sich um eine rein privatwirtschaftliche Verrichtung, die nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung steht.

weiterlesen
Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank