10.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäische Staatsanwaltschaft kommt

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Am 05.10.2017 hat das Europäische Parlament dem Verordnungsvorschlag des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zugestimmt. Diese soll den EU-Haushalt besser schützen.

Die Zustimmung des Europäischen Parlaments hat den Weg zur Verabschiedung der Verordnung durch den Rat freigegeben. Danach kann der Aufbau der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) beginnen. Den Beginn der Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben der EuStA mit Sitz in Luxemburg wird die Europäische Kommission nach deren Einrichtung auf Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Generalstaatsanwalts festlegen. Dieser Zeitpunkt wird jedoch nicht früher als drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung liegen.

Welche Aufgaben hat die EuStA?

Das Aufgabenfeld der Behörde umfasst in erster Linie die Ermittlung und Verfolgung von grenzüberschreitenden Finanzstraftaten zum Nachteil der Europäischen Union, also etwa Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug. Hierzu wird von den Mitgliedsstaaten jeweils ein Europäischer Staatsanwalt abgestellt, der – unter Leitung des Europäischen Generalstaatsanwaltes – in Luxemburg seine Arbeit aufnimmt.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 08.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank