Am 05.10.2017 hat das Europäische Parlament dem Verordnungsvorschlag des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zugestimmt. Diese soll den EU-Haushalt besser schützen.
Die Zustimmung des Europäischen Parlaments hat den Weg zur Verabschiedung der Verordnung durch den Rat freigegeben. Danach kann der Aufbau der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) beginnen. Den Beginn der Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben der EuStA mit Sitz in Luxemburg wird die Europäische Kommission nach deren Einrichtung auf Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Generalstaatsanwalts festlegen. Dieser Zeitpunkt wird jedoch nicht früher als drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung liegen.
Welche Aufgaben hat die EuStA?
Das Aufgabenfeld der Behörde umfasst in erster Linie die Ermittlung und Verfolgung von grenzüberschreitenden Finanzstraftaten zum Nachteil der Europäischen Union, also etwa Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug. Hierzu wird von den Mitgliedsstaaten jeweils ein Europäischer Staatsanwalt abgestellt, der – unter Leitung des Europäischen Generalstaatsanwaltes – in Luxemburg seine Arbeit aufnimmt.
(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 08.11.2017 / Viola C. Didier)