10.11.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Europäische Staatsanwaltschaft kommt

Beitrag mit Bild

©nmann77/fotolia.com

Am 05.10.2017 hat das Europäische Parlament dem Verordnungsvorschlag des Rates zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zugestimmt. Diese soll den EU-Haushalt besser schützen.

Die Zustimmung des Europäischen Parlaments hat den Weg zur Verabschiedung der Verordnung durch den Rat freigegeben. Danach kann der Aufbau der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) beginnen. Den Beginn der Ermittlungs- und Strafverfolgungsaufgaben der EuStA mit Sitz in Luxemburg wird die Europäische Kommission nach deren Einrichtung auf Grundlage eines Vorschlags des Europäischen Generalstaatsanwalts festlegen. Dieser Zeitpunkt wird jedoch nicht früher als drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung liegen.

Welche Aufgaben hat die EuStA?

Das Aufgabenfeld der Behörde umfasst in erster Linie die Ermittlung und Verfolgung von grenzüberschreitenden Finanzstraftaten zum Nachteil der Europäischen Union, also etwa Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug. Hierzu wird von den Mitgliedsstaaten jeweils ein Europäischer Staatsanwalt abgestellt, der – unter Leitung des Europäischen Generalstaatsanwaltes – in Luxemburg seine Arbeit aufnimmt.

(BRAK, Nachrichten aus Berlin vom 08.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2024

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


23.12.2024

Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sog. Bundesmodell, welches in der Mehrheit der Bundesländer zur Anwendung kommt, ist verfassungsgemäß.

weiterlesen
Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


23.12.2024

Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Beim Tanken handelt es sich um eine rein privatwirtschaftliche Verrichtung, die nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung steht.

weiterlesen
Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank