• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Zur Vermietung von Ausstellungsflächen durch Verein

09.11.2017

Meldung, Steuerrecht

Zur Vermietung von Ausstellungsflächen durch Verein

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

In einem Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf war streitig, ob die Vermietung von Ausstellungsflächen durch eine als gemeinnützig anerkannte Selbsthilfeorganisation anlässlich von Veranstaltungen zu steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs geführt hat.

Eine als gemeinnützig anerkannte Selbsthilfeorganisation hatte Informationsveranstaltungen für ihre Mitglieder durchgeführt, in deren Rahmen sie auch Informationsstände an Pharmaunternehmen, Krankenhausbetreiber u.ä. vermietete. Das Finanzamt ging davon aus, dass diese Vermietung zu steuerpflichtigen Einnahmen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs geführt hat.

Vermietung von Standflächen ist Geschäftsbetrieb

Das Finanzgericht Düsseldorf ist der Auffassung des Finanzamts im Urteil vom 05.09.2017 (6 K 2010/16 K,G) insoweit gefolgt, als die Vermietung von Standflächen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstelle, der auch nicht als Zweckbetrieb von der Besteuerung ausgenommen sei. Jedoch – insofern gab das Finanzgericht der Klage statt – sei der Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb pauschal mit 15 % der Nettoeinnahmen zu ermitteln.

BFH wird das letzte Wort haben

Dies ergebe sich für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in Form der „Werbung für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit einschließlich Zweckbetrieben stattfindet“ aus § 64 Abs. 6 Nr. 1 der Abgabenordnung. Die Vorschrift setze ihrem Wortlaut nach nur die „Werbung für Unternehmen“ voraus. Sie enthalte insbesondere keine Einschränkung dahingehend, dass es sich um eine aktive Werbung durch die gemeinnützige Körperschaft handeln müsse.

Da diese Frage in der Vergangenheit von den Finanzgerichten uneinheitlich beantwortet worden ist, hat das Finanzgericht Düsseldorf die Revision zum Bundesfinanzhof zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen.

(FG Düsseldorf, NL vom 08.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©your123/fotolia.com


07.09.2026

Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Ransomware ist für Unternehmen längst kein Ausnahmefall mehr, sondern ein ernst zu nehmendes Geschäftsrisiko.

weiterlesen
Ransomware-Attacken: Jedes fünfte Unternehmen zahlt Lösegeld

Meldung

©liudmilachernetska/123rf.com


07.09.2026

Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

3,8 Millionen wollen weniger arbeiten und deutlich mehr Beschäftigte wünschen sich eine kürzere statt längere Arbeitszeit.

weiterlesen
Arbeitszeitwünsche: Viele wollen kürzertreten

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht