Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben sich in einer Kleinen Anfrage (18/13549) nach den Konsequenzen aus den Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäften erkundigt.
Aus den bisher 23 abgeschlossenen Fallkomplexen im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag von Aktien sind den Finanzbehörden bisher rund 436 Millionen Euro zugeflossen. Alle abgeschlossenen Fallkomplexe seien für die Finanzverwaltung positiv ausgegangen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13686) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13549).
259 Fallkomplexe
Insgesamt würden von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder 259 Fallkomplexe bearbeitet. In 35 Fallkomplexen seien Strafverfahren eingeleitet worden. Zur Frage der Abgeordneten nach den Cum/Cum-Fallkomplexen heißt es, es hätten noch nicht alle Bundesländer die erbetenen Daten mitgeteilt.
Zum Hintergrund
Die sogenannten Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte wurden durch das OGAWIV-Umsetzungsgesetz 2012 bzw. durch das Investmentsteuerreformgesetz im Jahr 2016 unterbunden. Sie werden aber Finanzverwaltung, Staatsanwaltschaften und Gerichte noch lange beschäftigen. Nötig sind auch Konsequenzen im politischen Raum und bei den Behörden.
(Dt. Bundestag, hib vom 25.10.2017 / Viola C. Didier)