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23.10.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Die Zukunft des Sozialpartnermodells

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©DOC RABE Media/fotolia.com

In der Folge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) könnten künftig rund 65 % (statt wie bisher 40 %) der Arbeitnehmer in Deutschland über eine betriebliche Altersversorgung (bAV) verfügen.  Dies schätzt die Unternehmensberatung Willis Towers Watson auf Basis einer Umfrage unter rund 200 Unternehmensvertretern.

Unternehmen rechnen damit, dass ab 2020 Tarifverträge die neu geschaffene reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell in der Breite aufgreifen werden. Zudem würden wahrscheinlich höchstens ein Viertel der nicht tarifgebundenen Unternehmen künftig einem Sozialpartnermodell betreten, wie 70 % der befragten Unternehmensvertreter, bAV-und HR-Verantwortliche aus mittleren und großen Unternehmen in Deutschland, angaben.

Deutsche Lohnersatzrate deutlich unter dem OECD-Durchschnitt

„Im internationalen Vergleich liegt das deutsche Altersversorgungssystem nur im unteren Mittelfeld“, kritisiert Dr. Thomas Jasper, Leiter der bAV-Beratung bei Willis Towers Watson Deutschland. So liegt die Lohnersatzrate deutlich unter dem OECD-Durchschnitt, das Pro-Kopf-Vermögen ist ebenfalls geringer ausgeprägt und die betriebliche Altersversorgung erreicht bislang nur 40 % der Arbeitnehmer. „Hier besteht klar Handlungsbedarf – und auch wenn das Betriebsrentenstärkungsgesetz längst nicht alle bAV-Probleme anpackt, so ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung.“

Die Chancen und Grenzen des Sozialpartnermodells

„Investieren Unternehmen für durchschnittliche Arbeitnehmer nur 4 % der jeweiligen jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in die bAV, kann – je nach Verzinsung der Beiträge – die Lohnersatzrate um bis zu 19 % und damit über den OECD-Durchschnitt steigen“, so Jasper. Das Sozialpartnermodell hat allerdings auch Grenzen: Nur 45 % der Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten tarifgebunden – und gerade in Branchen mit geringer Tarifabdeckung ist die bAV meist unterdurchschnittlich verbreitet. „Hier wird es darauf ankommen, wie viele nicht tarifgebundene Unternehmen einem Sozialpartnermodell freiwillig beitreten werden“, glaubt Jasper. Die Umfrageergebnisse fallen in dieser Hinsicht ernüchternd aus: Unternehmensvertreter rechnen überwiegend damit, dass sich höchstens ein Viertel der nicht tarifgebundenen Unternehmen einem Sozialpartnermodell anschließt.

2023 als Prüfzeitpunkt verfrüht

Geplant ist, dass der Gesetzgeber im Jahr 2023 die durch das BRSG erreichten Fortschritte überprüfen wird, um dann ggf. weitere Maßnahmen zum Ausbau der ergänzenden Altersvorsorge einzuleiten. „Im Jahr 2023 werden wir sicher erste Erfolge des BRSG sehen, aber ein abschließendes Fazit wäre zu diesem Zeitpunkt verfrüht“, ist Jasper überzeugt.

(Willis Towers Watson, PM vom 19.10.2017 / Viola C. Didier)


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