Der IASB hat eine geringfügige Änderung von IAS 28 veröffentlicht (Long-term Interests in Associates and Joint Ventures – Amendments to IAS 28).
Hintergrund der Änderung von IAS 28 ist eine Unklarheit bei der Anwendung von Wertminderungsvorschriften auf langfristig gehaltene Anteile (sog. long-term interests). Fraglich war insbesondere, wie die Regeln in IAS 28 und IFRS 9 zusammenspielen und ob bzw. inwieweit langfristig gehaltene Anteile in den Anwendungsbereich beider Standards fallen. Nunmehr wird durch Streichung von Tz. 41 und Ergänzung von Tz. 14A klargestellt, dass IFRS 9 auf langfristig gehaltene Anteile anzuwenden ist.
Diese Änderung ist ab 01.01.2019 erstmals verpflichtend anzuwenden.
(DRSC vom 12.10.2017)