Ab dem 03.01.2018 haben Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die als systematische Internalisierer tätig sind, dies der BaFin unverzüglich mitzuteilen. Hintergrund ist das durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz geänderte Wertpapierhandelsgesetz.
Die BaFin hat ein Musterformular erstellt, mit dem betroffene Marktteilnehmer dieser Pflicht nachkommen können. Außerdem bittet sie systematische Internalisierer darum, ab dem 03.01.2018 bis zum Inkrafttreten entsprechender gesetzlicher Bestimmungen unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig den Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten auszusetzen oder diese vom Handel auszuschließen.
Zum Musterformular gelangen Sie hier.
(BaFin, PM vom 06.10.2017 / Viola C. Didier)