27.09.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

DRÄS 8 verabschiedet

Beitrag mit Bild

©tumsasedgars/fotolia.com

Das DRSC hat den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 8 (DRÄS 8) verabschiedet. Mit DRÄS 8 wird vorrangig DRS 20 Konzernlagebericht an die geänderten gesetzlichen Anforderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz angepasst.

Das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) hat zahlreiche Anpassungen notwendig gemacht. Im Wesentlichen erhält DRS 20 nun zwei neue Abschnitte, in denen die neuen Berichtspflichten konkretisiert werden. Dies betrifft zum einen die Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und zum anderen die nichtfinanzielle (Konzern-) Erklärung. Darüber hinaus werden mit DRÄS 8 redaktionelle Anpassungen an sämtlichen Standards vorgenommen. Dies betrifft die Verschiebung von Paragrafen im Gesetz, insbesondere von § 315a HGB a.F. zu § 315e HGB n.F.

DRS 20 wird noch 2017 erscheinen

„Bei der Entwicklung des DRÄS 8 hatten wir uns zum Ziel gesetzt, den Anwendern eine möglichst klare und hilfreiche Konkretisierung der geänderten Normen mit hinreichenden Freiheitsgraden zur Verfügung zu stellen, ohne dabei den DRS 20 einer generellen Revision zu unterziehen“, erklärt Peter Mißler, Vizepräsident des DRSC. „Die Rückmeldungen während der Konsultation zu E-DRÄS 8 haben uns dies bestätigt.“ Der geänderte DRS 20 wird mit der nächsten Ergänzungslieferung für die Deutschen Rechnungslegungs Standards noch im Jahr 2017 erscheinen. Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen im Vergleich zu E-DRÄS 8 befindet sich hier.

(DRSC vom 22.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


30.06.2026

Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Beim Mittagessen im Homeoffice zählt für den Versicherungsschutz vor allem der betriebliche Zusammenhang, entschied das Hessische LSG.

weiterlesen
Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen versichert ist

Meldung

©faithie/123rf.com


30.06.2026

ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Die neuen FAQs zur ISSA 5000 sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle, die sich mit Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung befassen.

weiterlesen
ISSA 5000: IAASB erläutert Anwendung der Wesentlichkeit

Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht