• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Bundesrat stärkt Rechtssicherheit für Berufsgeheimnisträger

22.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Bundesrat stärkt Rechtssicherheit für Berufsgeheimnisträger

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Der Schutz von Berufsgeheimnissen soll praktikabler werden. Der Bundesrat billigte heute das Vorhaben mit dem sperrigen Titel: Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen.

Das neue Gesetz ermöglicht Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern das Outsourcing von Dienstleistungen. Bislang standen dem das geltende Berufsrecht und der strafrechtliche Schutz von Berufsgeheimnissen in § 203 StGB entgegen. Damit riskierte derjenige, der sich externer Unterstützung etwa durch Reinigungskräfte oder Wartungsdienste bediente, einen Verstoß gegen das Berufsrecht bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Outsourcing von Dienstleistungen wird möglich

Die nunmehr beschlossene Neufassung des § 203 StGB regelt die Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe und das Zugänglichmachen von Geheimnissen an mitwirkende Personen – Angestellte und externe Dienstleister – möglich ist. In ähnlicher Weise hat der Bundestag auch das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe angepasst.

Einbezogene Personen zur Geheimhaltung verpflichtet

Künftig machen sich alle Personen, die an der Berufsausübung mitwirken, strafbar, wenn sie ein Berufsgeheimnis offenbaren, das ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. Darüber hinaus müssen die Berufsgeheimnisträger dafür Sorge tragen, dass die einbezogenen Personen zur Geheimhaltung verpflichtet werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

(Bundesrat vom 22.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


20.12.2024

ESG und Interim Management

Mangelnde Kompetenz, Erfahrung und Kapazitäten sind häufige Hindernisse, die durch Interim Manager mit ESG- und Industrieexpertise überwunden werden können. Hierzu sprechen wir mit Oliver Krebs.

weiterlesen
ESG und Interim Management

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


20.12.2024

EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, um die anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten

weiterlesen
EuGH bestätigt Verbot von Finanzinvestoren bei Anwaltskanzleien

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


20.12.2024

EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Das DRSC informiert, dass EFRAG am 17.12.2024 den freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (VSME) übermittelt hat.

weiterlesen
EFRAG übermittelt VSME an EU-Kommission

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank