• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Versetzung: Richtungswechsel des BAG bei der Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

19.09.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Versetzung: Richtungswechsel des BAG bei der Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

Mit Spannung wurde die Antwort des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts erwartet. Der Zehnte Senat möchte die Auffassung vertreten, dass Arbeitnehmer einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers nicht folgen müssen und fragte deshalb an, ob der Fünfte Senat an seiner Rechtsauffassung festhält.

Der Fünfte Senat hatte bisher angenommen, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Ausübung des Weisungsrechts – sofern sie nicht aus anderen Gründen unwirksam sei – nicht hinwegsetzen dürfe, sondern entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB die Gerichte für Arbeitssachen anrufen müsse. Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit sei der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Weisungsrechts erfolgte Konkretisierung u.a. des Inhalts der Arbeitsleistung vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung feststehe (BAG, Urteil vom 22.02.2012 – 5 AZR 249/11).

Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat nun auf die Anfrage mitgeteilt, dass er an dieser Rechtsauffassung nicht mehr festhält.

Zum Hintergrund: BAG uneins zur Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

(BAG, PM vom 19.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Jacek Kielkowski, Oliver Zöll


29.08.2025

Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Aktuelle obergerichtliche Rechtsprechung zur vergleichsweisen Abdingbarkeit des Art. 15 DSGVO

weiterlesen
Alles hat ein Ende – auch der datenschutzrechtliche Auskunftsanspruch

Meldung

©interstid/fotolia.com


29.08.2025

Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Eine Anlegerin wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für ihre Verluste mit Wirecard-Aktien verantwortlich machen und scheiterte.

weiterlesen
Kein Schadensersatzanspruch einer Wirecard-Aktionärin gegen die BaFin

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


29.08.2025

Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Im Jahr 2024 lagen die Lohnstückkosten in der deutschen Industrie 22% über dem Schnitt von 27 Industriestaaten, zeigt eine IW-Studie.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutsche Industrie 22% teurer als ausländische Konkurrenz

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank