• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Klagen gegen Beschlüsse der VW-Hauptversammlung abgewiesen

15.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Klagen gegen Beschlüsse der VW-Hauptversammlung abgewiesen

Beitrag mit Bild

©relif/fotolia.com

Ein VW-Aktionär und ein Anlegerverein hatten mit Klagen versucht, die Beschlüsse der Aktionärshauptversammlung aus dem Jahre 2016 zu Fall zu bringen. Vorerst ohne Erfolg.

Die Kläger waren der Meinung, die Beschlüsse über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes sowie die Wahl des Aufsichtsrates seien unrechtmäßig gewesen. So sei der Aufsichtsrat nicht im Einklang mit dem von Volkswagen grundsätzlich akzeptieren sog. „Corporate-Governance-Codex“ besetzt worden, weil er nicht vier unabhängige Mitglieder aufweise. Für die Aufsichtsratsmitglieder des Landes Niedersachsen sowie jene aus Katar gelte dieses jedenfalls nicht.

Wissen um Abgasskandal?

Außerdem werfen die Kläger sowohl dem Vorstand wie dem Aufsichtsrat vor, schon vor September 2015 Kenntnis von der Abgasmanipulationsproblematik vor. Deshalb sei auch die auf der Hauptversammlung beschlossene Gewinnverwendung unrichtig gewesen.

Kein Erfolg vor Gericht

Mit Urteil vom 14.09.2017 (21 O 24/16) hat das Landgericht Hannover die Klagen abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer ist ein Verstoß gegen den Corporate-Governance-Codex, den die Volkswagen AG anerkannt habe, nicht gegeben. Es sei nicht greifbar, dass die Vertreter des Landes Niedersachsen und Katar nicht unabhängig seien. Darüber hinaus hätten die Kläger nicht nachvollziehbar dargelegt, dass Mitglieder des Vorstandes bzw. des Aufsichtsrates vor September 2015 Kenntnis von der Abgasmanipulation gehabt hätten. Allein deren Vortrag, die Beklagte Gesellschaft habe Kenntnis gehabt bzw. habe Kenntnis haben müssen, genügte dem Gericht nicht, um eine solche Feststellung zu treffen.

(LG Hannover, PM vom 14.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht