Das Bundesfinanzministerium hat sich in einem aktuellen BMF-Schreiben mit dem Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach den Doppelbesteuerungsabkommen beschäftigt.
Zahlreiche deutsche DBA sehen bei Zinseinkünften, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Steuerpflichtige aus den betroffenen Vertragsstaaten beziehen, auch dann eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern vor, wenn diese effektiv – ganz oder zum Teil – nicht erhoben worden sind (Anrechnung fiktiver Quellensteuern). Die Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern sind in den einzelnen DBA unterschiedlich geregelt. Ein aktuelles BMF-Schreiben bringt jetzt Licht ins Dunkel.
Hier finden Sie das BMF-Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 4 – S-1301 vom 03.08.2017.
(BMF vom 03.08.2017 / Viola C. Didier)