06.09.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Recruiting: Persönliche Kontakte sind Trumpf

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Jede dritte Stelle wird heute über persönliche Kontakte besetzt: 32 % aller Neueinstellungen kommen über die Nutzung persönlicher Kontakte zustande. Bei Kleinbetrieben beträgt der Anteil sogar 47 %. Das geht aus der aktuellen IAB-Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Internet-Jobbörsen, darunter die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit, bringen Arbeitgeber und neue Mitarbeiter bei 21 % der Neueinstellungen zusammen. 11 % der Stellenbesetzungen kommen über Stellenausschreibungen auf der eigenen Homepage zustande. 10 % der Stellen werden über Stellenangebote in Zeitungen oder Zeitschriften besetzt, ebenfalls 10 % über Initiativbewerbungen oder Bewerberlisten. Auf private Arbeitsvermittlungen entfallen 4 % der Stellenbesetzungen. Andere Besetzungswege spielen dagegen nur eine geringe Rolle.

3,65 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen im Jahr 2016

Im Jahr 2016 wurden in Deutschland insgesamt 3,65 Millionen sozialversicherungspflichtige Neueinstellungen vorgenommen. 44 % davon entfielen auf kleine Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Kleinbetriebe finden neues Personal vorwiegend über persönliche Kontakte und weniger über die eigene Internetpräsenz, Online-Jobbörsen oder soziale Medien. Großbetriebe mit mindestens 250 Beschäftigten erhalten eine wesentlich größere Zahl an Initiativbewerbungen als kleine und mittlere Betriebe. Bei Großbetrieben kommen Stellenbesetzungen auch überdurchschnittlich häufig über Stellenausschreibungen auf der eigenen Homepage zustande. Jede fünfte Stelle wird in Großbetrieben auf diesem Weg besetzt.

Schwierigkeiten bei der Personalsuche vorwiegend bei Kleinbetrieben

Schwierigkeiten bei der Personalsuche treten vorwiegend bei Kleinbetrieben auf. Dies liegt häufig an vergleichsweise geringeren Einstiegslöhnen und zum Teil ungünstigeren Arbeitsbedingungen als in mittleren und größeren Betrieben. Unter den Kleinbetrieben befinden sich beispielsweise Handwerksbetriebe mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten. Andererseits bieten Kleinbetriebe neuen Mitarbeitern häufiger unbefristete Arbeitsverträge als Großbetriebe.

(IAB, PM vom 22.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank