04.09.2017

Meldung, Steuerrecht

DBA sperrt nationale Einkünftekorrektur

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Der abkommensrechtliche Grundsatz des „dealing at arm’s length“ nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach, dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält.

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Düsseldorf gewährte die Klägerin ihrer neu gegründeten britischen Tochtergesellschaft im Jahr 2005 einen verzinslichen Kontokorrentkredit zur Anschubfinanzierung. Eine Sicherheit wurde in dem Vertrag nicht vereinbart. Zum Bilanzstichtag 30.06.2007 wurden die Anteile an der britischen Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit unentgeltlich auf die Anteilseigner der Klägerin übertragen und die Gesellschaft danach liquidiert. Die Klägerin schrieb die Forderung gegenüber der britischen Gesellschaft gewinnmindernd ab.

Prüfer stolpert über Teilwertabschreibung

Die Betriebsprüfung nahm eine einkommenserhöhende Hinzurechnung in Höhe der Forderungsabschreibung außerhalb der Bilanz vor. Die Teilwertabschreibung sei zwar zulässig, jedoch sei der Aufwand nicht anzuerkennen, weil keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden seien. Ein fremder Dritter hätte auf der Absicherung des Darlehens bestanden.

FG folgt BFH

Das Finanzgericht Düsseldorf hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben (Urteil vom 27.06.2017 – 6 K 896/17 K,G). Eine Einkünftekorrektur nach § 1 Außensteuergesetz werde nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Fall eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) durch den Grundsatz des „dealing at arm`s length“ nur dann ermöglicht, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (im Streitfall: Darlehenszins) seiner Höhe nach dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhalte. Eine Einkünftekorrektur wegen fehlender Besicherung scheide hingegen aus.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum BFH zugelassen.

(FG Düsseldorf, NL vom 04.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Benedikt Hohaus / Natalie Tafelski


22.06.2026

Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in seiner Verfügung vom 28.05.2026 Stellung dazu genommen, wie Hurdle-Shares in der Regel steuerlich zu beurteilen sind und in welchen Gestaltungskonstellationen sie als Arbeitslohn zu qualifizieren sein können.

weiterlesen
Erstmalige Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Beurteilung von Anteilen mit einer negativen Liquidationspräferenz (sog. Hurdle-Shares)

Meldung

©Butch/fotolia.com


22.06.2026

Sozialversicherung: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation

Verletzt ein Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflichten, darf die DRV die beitragspflichtigen Arbeitsentgelte schätzen.

weiterlesen
Sozialversicherung: Arbeitgeber trägt Risiko fehlender Dokumentation

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


22.06.2026

DAX-Konzerne: Fortschritte bei der Frauen-Förderung

Der Frauenanteil in den obersten Führungsebenen der DAX-Konzerne ist gestiegen, dennoch bleiben Frauen im Top-Management deutlich unterrepräsentiert.

weiterlesen
DAX-Konzerne: Fortschritte bei der Frauen-Förderung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht