30.08.2017

Meldung, Steuerrecht

Zum Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften

Beitrag mit Bild

©kamasigns/fotolia.com

Das Finanzgericht Hamburg legt ein weiteres Verfahren zum Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Gegenstand der neuen Vorlage ist § 8c Satz 2 KStG a.F., wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft vollständig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile übertragen werden.

Mit Beschluss vom 29.08.2017 (2 K 245/17) hat das Finanzgericht Hamburg das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu der Frage angerufen, ob § 8c Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (jetzt § 8c Absatz 1 Satz 2 KStG) verfassungswidrig ist. Hiervon ist der vorlegende Senat überzeugt.

Schädlicher Beteiligungserwerb ist verfassungswidrig

Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 29.03.2017 (2 BvL 6/11) auf eine frühere Vorlage des Finanzgerichts Hamburg entschieden, dass der Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG a.F. (jetzt § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG) gegen das Grundgesetz verstößt. Die Regelung in § 8c Satz 1 KStG a.F. , wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft anteilig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden (schädlicher Beteiligungserwerb), ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar.

8c Satz 2 KStG a.F. auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, den Verfassungsverstoß bis zum 31.12.2018 rückwirkend für die Zeit ab 01.01.2008 bis 31.12.2015 zu beseitigen. Gegenstand der neuen Vorlage an das BVerfG ist die Regelung in § 8c Satz 2 KStG a.F., wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft sogar vollständig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile übertragen werden. Damit wird eine weitere Variante der höchst umstrittenen Verlustabzugsbeschränkung auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand gestellt.

(FG Hamburg, PM vom 30.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jat306/fotolia.com


21.10.2025

Bürokratie: Jeder zehnte stellt extra Personal ein

325.000 zusätzliche Arbeitskräfte wurden in drei Jahren eingestellt, weil Betriebe die wachsende Bürokratie allein nicht mehr bewältigen konnten.

weiterlesen
Bürokratie: Jeder zehnte stellt extra Personal ein

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


20.10.2025

Besteuerung von Streubesitzdividenden bei Familienstiftungen

Familienstiftungen, die Streubesitzdividenden erzielen, dürfen Werbungskosten grundsätzlich nur pauschal geltend machen.

weiterlesen
Besteuerung von Streubesitzdividenden bei Familienstiftungen

Meldung

©number1411/fotolia.com


20.10.2025

Vorstandsvergütung sinken – Frauen besonders stark betroffen

Trendwende: Erstmals seit 2014 verdienten die Frauen in Deutschlands Vorständen weniger Geld als ihre männlichen Kollegen.

weiterlesen
Vorstandsvergütung sinken – Frauen besonders stark betroffen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank