• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch MDK-Arzt?

22.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch MDK-Arzt?

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Arbeitsunfähigkeit auch durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) festgestellt werden kann.

Die Klägerin begehrte von der Beklagten Krankengeld. Ihr behandelnder Arzt bescheinigte ihr Arbeitsunfähigkeit bis zum 16.03.2015. Am 16.03.2015 wurde die Klägerin durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg (MDK) persönlich untersucht. Die Gutachterin des MDK führte aus, dass die Klägerin nachvollziehbar nicht leistungsfähig sei, um einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in der Bezugstätigkeit nachzugehen. Eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellte der behandelnde Arzt der Klägerin erst am 18.03.2015 aus. Die Beklagte lehnte die Zahlung von Krankengeld über den 16.03.2015 hinaus unter Hinweis auf Notwendigkeit einer fortlaufenden ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ab.

Arbeitsunfähigkeit kann durch jeden Arzt festgestellt werden

Das Sozialgericht Stuttgart hat die Entscheidung der Beklagten mit Urteil vom 20.03.2017 (S 15 KR 3635/15) teilweise aufgehoben. Nach Auffassung der Richter hat die Klägerin ihren Versicherungsschutz mit Krankengeldberechtigung über den 16.03.2015 hinaus aufrechterhalten, da die Arbeitsunfähigkeit bzw. deren Fortbestehen auch über diesen Zeitpunkt hinaus lückenlos ärztlich festgestellt worden ist. Arbeitsunfähigkeit könne durch jeden Arzt, auch etwa durch einen Arzt des MDK festgestellt werden. Es müsse sich nicht notwendig um den behandelnden Arzt oder um einen Vertragsarzt handeln.

(SG Stuttgart, PM vom 16.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


04.09.2026

Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Das LAG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18.08.2026 der Klägerin die von ihr unter Berufung auf das EntgTranspG eingeklagte höhere Vergütung teilweise zugesprochen. Die Klägerin, Abteilungsleiterin in einem Großunternehmen im Raum Stuttgart, bezog ein Gehalt unterhalb des Medians der weiblichen Vergleichsgruppe, der wiederum unter dem Median der männlichen Vergleichsgruppe lag. Sie verlangte die Differenz zu dem Gehalt eines bestimmten männlichen Kollegen, der innerhalb der männlichen Vergleichsgruppe der Spitzenverdiener war.

weiterlesen
Equal Pay – Paarvergleich quo vadis?

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


04.09.2026

BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Auch bei einer Steuererstattung kann eine verspätet abgegebene Steuererklärung einen Verspätungszuschlag auslösen.

weiterlesen
BFH bestätigt Verspätungszuschlag im Erstattungsfall

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


04.09.2026

Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?

Drohen durch einen Klinikstreik erhebliche Gefahren für Patienten, darf das Streikrecht durch einen ausreichend umfangreichen Notdienst eingeschränkt werden.

weiterlesen
Wie weit reicht das Streikrecht in kritischer Infrastruktur?
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht