• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Anteil atypischer Beschäftigung bleibt unverändert

17.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Anteil atypischer Beschäftigung bleibt unverändert

Beitrag mit Bild

©momius/fotolia.com

Jeder fünfte Erwerbstätige zwischen 15 bis 64 Jahren ging 2016 einer atypischen Beschäftigung nach. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, blieb der Anteil der atypisch Beschäftigten in den letzten drei Jahren damit nahezu unverändert.

Zu den Erwerbsformen der atypischen Beschäftigung zählen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in ihrer Haupttätigkeit eine geringfügige oder befristete Beschäftigung ausüben, in Teilzeit mit bis zu 20 Wochenstunden arbeiten oder bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt sind. Die absolute Zahl der atypisch Beschäftigten vergrößerte sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 121.000 Personen auf 7,7 Millionen. Durch den gleichzeitigen Anstieg um 808.000 Personen auf 25,6 Millionen Erwerbstätige in Normalarbeitsverhältnissen blieb der Anteil der atypisch Beschäftigten an allen Erwerbstätigen jedoch konstant.

Befristung und Zeitarbeit

Innerhalb der atypischen Beschäftigung entwickelten sich die einzelnen Erwerbsformen unterschiedlich: Der Anteil der befristeten Beschäftigung nahm leicht zu auf 7,2 Prozent. Der Anteil der in Zeitarbeit tätigen Personen stieg etwas an auf 2,0 Prozent. Bei der geringfügigen Beschäftigung gab es hingegen einen Rückgang auf 5,9 Prozent. Zudem sank der Anteil der Teilzeitbeschäftigten bis zu 20 Wochenstunden auf 13,0 Prozent.

(Destatis, PM vom 16.08.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Serezniy/123rf.com


24.12.2024

Frohe Weihnachten!

Die Redaktion von DER BETRIEB wünscht Ihnen und Ihren Lieben frohe Weihnachten – eine Zeit voller Freude, Besinnlichkeit und harmonischer Stunden.

weiterlesen
Frohe Weihnachten!

Meldung

©Eisenhans/fotolia.com


23.12.2024

Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Das neue grundsteuerliche Bewertungsrecht im sog. Bundesmodell, welches in der Mehrheit der Bundesländer zur Anwendung kommt, ist verfassungsgemäß.

weiterlesen
Grundsteuer: Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


23.12.2024

Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Beim Tanken handelt es sich um eine rein privatwirtschaftliche Verrichtung, die nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung steht.

weiterlesen
Fahrt zur Tankstelle ist kein Arbeitsweg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank