Das IDW hat den IDW Prüfungsstandard: Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung (IDW PS 345) aktualisiert.
Anlass zur Aktualisierung des IDW PS 345 waren die Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der in seiner neuen Fassung am 24.04.2017 bekannt gemacht wurde. Somit wurde Anhang 1 des Prüfungsstandards aktualisiert, der eine Übersicht über die Einzelregelungen des DCGK enthält. Bei dieser Gelegenheit wurden auch redaktionelle Anpassungen vorgenommen sowie Tz. 22 des IDW PS 345 aufgrund der Vorgaben im IDW EPS 350 n.F., Tz. 13 ff. zur Beurteilung der Prüfungspflicht von lageberichtsfremden Angaben überarbeitet.
Redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen
Außerdem sind die Hinweise zur Erfüllung der Anforderungen an die Erklärung zur Unabhängigkeit nach Artikel 6 Abs. 2 Buchst. a EU-VO in der „Formulierungshilfe für eine Unabhängigkeitserklärung nach Nummer 7.2.1 des DCGK“ in Anhang 2 des IDW PS 345 angepasst worden. Ein abschließender Absatz stellt klar, dass die Abgabe der Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des DCGK auch der Erklärung über die Unabhängigkeit nach Artikel 6 Abs. 2 Buchst. a EU-VO dienen kann. Dabei ist zu beachten, dass die Erklärung über die Unabhängigkeit nach Artikel 6 Abs. 2 Buchst. a EU-VO in den Prüfungsbericht aufzunehmen ist. IDW PS 345 wird in Heft 9/2017 der IDW Life veröffentlicht werden.
(IDW vom 11.08.2017/ Viola C. Didier)