Das DRSC hat Ende Juni 2017 den Entwurf eines Anwendungshinweises (IFRS) „In Eigenkapitalinstrumenten erfüllte anteilsbasierte Mitarbeitervergütungen mit Nettoerfüllungsvereinbarungen: Bilanzierung von Kompensationszahlungen“ (E-AH 4) zur Diskussion gestellt. Hierzu äußerst sich nun das IDW.
Das IDW empfiehlt in seinem Schreiben an das DRSC u.a., den geplanten Anwendungshinweis (IFRS) – und insb. auch das darin enthaltene Beispiel – näher für den deutschen Rechtsraum zu spezifizieren und zu präzisieren. So könnte der Anwendungsbereich der Verlautbarung klarer dargestellt werden und der Anwender leichter erkennen, ob bzw. unter welchen Umständen er von den Ausführungen zu dieser sehr speziellen Sachverhaltskonstellation betroffen ist.
Die Kommentierungsfrist beim DRSC läuft noch bis 11.08.2017.
(IDW vom 09.08.2017/ Viola C. Didier)