• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Koordinierter Ländererlass zur Erbschaftsteuer

04.08.2017

Meldung, Steuerrecht

Koordinierter Ländererlass zur Erbschaftsteuer

Beitrag mit Bild

©stadtratte/fotolia.com

Zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts haben die obersten Finanzbehörden der Länder vor kurzem einen koordinierten Ländererlass verabschiedet. Aufgrund der abweichenden Haltung Bayerns zu einigen Erlassregelungen konnte kein „gleichlautender“ Erlass verabschiedet werden.

Im Detail erläutert wird darin die Anwendung praktisch wichtiger erbschaft- und schenkungsteuerrechtlicher Vorschriften, etwa § 13a ErbStG, der die Steuerbefreiung von Betriebsvermögen regelt, § 13b ErbStG, der die Bestimmung des begünstigungsfähigen Vermögens regelt oder zum Abschmelzmodell des § 13c ErbStG. Erläutert werden ferner die Regelungen zur Stundung (§ 28 ErbStG) sowie zur Verschonung (§ 28a ErbStG).

Schert Bayern aus?

Dass Bayern die Regelungen eventuell weniger streng auslegen könnte, muss das Bundesfinanzministerium hinnehmen, denn die Erbschaftsteuer ist weder Bundes- noch Gemeinschaftssteuer; sie wird von den Ländern eingezogen. Um einen Kompromiss zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von Firmenerben war bereits seit Herbst 2016 gerungen worden. Die neuen Regelungen traten bereits rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft, der Anwendungserlass wurde wegen des Dissenses mit Bayern erst jetzt verabschiedet.

Den koordinierten Ländererlass zur Erbschaftsteuer finden Sie hier.

(BRAK vom 02.08.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

adiruch/123rf.com


06.05.2025

ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

Mit den Leitlinien „GLESI“ schafft die ESMA einheitliche Standards zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen innerhalb der EU.

weiterlesen
ESMA-Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen

Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


06.05.2025

Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Nicht jeder Datenschutzverstoß führt automatisch zu Schmerzensgeld. Entscheidend ist, ob ein konkreter Schaden und eine Persönlichkeitsverletzung nachweisbar sind.

weiterlesen
Kein Schmerzensgeld nach DSGVO für Ex-Mitarbeiterin

Steuerboard

Hans Weggenmann


05.05.2025

Koalitionsvertrag 2025 – Deep Dive zur Unternehmensbesteuerung

Der Koalitionsvertrag enthält im Bereich der Unternehmensbesteuerung grds. positive Ansätze, doch es fehlt an der nötigen Entschlossenheit für eine umfassende und zügige Unternehmenssteuerreform.

weiterlesen
Koalitionsvertrag 2025 – Deep Dive zur Unternehmensbesteuerung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank