• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • WP/vBP können Prüfungsberichte elektronisch einreichen

20.07.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

WP/vBP können Prüfungsberichte elektronisch einreichen

Beitrag mit Bild

©jamdesign/fotolia.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern an, über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Fachverfahren) Prüfungsberichte elektronisch einzureichen.

Prüfungsberichte nach § 26 KWG, § 3 Abs. 5 KAPrüfbV, § 3 Abs. 3 WpDPV und nach § 17 ZAG können bei der BaFin elektronisch eingereicht werden. Das MVP-Portal ist ein seit 2012 von der BaFin betriebenes Portal zur Erfüllung vielfältiger Berichtspflichten und wurde seitdem von für die Einreichung von über drei Millionen Meldungen genutzt. Um das Verfahren für die Prüfungsberichte nutzen zu können, muss man sich beim MVP-Portal registrieren und zum Fachverfahren „Einreichung von Prüfungsberichten“ anmelden. Wie dies genau funktioniert, erklärt die BaFin in einem Informationsblatt.

(WPK vom 19.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank