• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“

19.07.2017

Meldung, Steuerrecht

Steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“

Beitrag mit Bild

©lassedesignen/fotolia.com

Bei Cum/Cum-Geschäften geht es um Geschäfte mit Aktien mit einem Anspruch auf Dividendenausschüttung. Ein bislang umstrittener Steuertrick. Das Bundesfinanzministerium hat nun erstmals ein Schreiben veröffentlicht, das klare Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung mit Cum/Cum-Geschäften darlegt.

Der Begriff Cum/Cum-Transaktion steht im Wortsinn für eine Aktientransaktion, bei der das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft „mit Dividendenberechtigung“ vereinbart wird und die anschließende Lieferung der Aktien (dingliches Verfügungsgeschäft) ebenfalls „mit Dividendenberechtigung“ erfolgt. Lieferung mit Dividendenberechtigung meint, dass dem Erwerber das zivilrechtliche Eigentum an den Aktien noch vor oder spätestens am Dividendenstichtag (= Tag der Hauptversammlung der ausschüttenden Gesellschaft) verschafft wird.

BMF schafft Klarheit bei Cum/Cum-Gestaltungen

Cum/Cum-Gestaltungen sind in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar vor dem Dividendenstichtag inländische Aktien zur Vermeidung einer Definitivbelastung mit Kapitalertragsteuer (KapSt), insbesondere bei Steuerausländern, durch Cum/Cum-Transaktionen auf einen anrechnungsberechtigten Steuerinländer übertragen werden. Das aktuelle BMF-Schreiben schafft nun klare Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung mit Cum/Cum-Geschäften. Diese Kriterien ermöglichen es betroffenen Kreditinstituten, etwaige zukünftige Belastungen durch Steuernach- oder Strafzahlungen einzuschätzen.

Das vollständige BMF-Schreiben IV C 1 – S-2252 vom 17.07.2017 finden Sie hier.

(BMF vom 17.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Bernd Leitner / fotolia.com


15.06.2026

Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Nicht jede Erbauseinandersetzung führt automatisch zu einer vollständigen Befreiung von der Grunderwerbsteuer, zeigt das Urteil des FG Münster.

weiterlesen
Keine volle Grunderwerbsteuerbefreiung bei geerbten Gesellschaftsanteilen

Meldung

sdecoret/123rf.com


15.06.2026

AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Deutschland bekommt durch den Bundestagsbeschluss den lange erwarteten Rechtsrahmen für die Umsetzung des europäischen AI Act.

weiterlesen
AI Act: Bundestag beschließt Durchführungsgesetz und legt Aufsicht fest

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


12.06.2026

BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger

Schufa-Kosten vor Klageerhebung sind grundsätzlich kein ersatzfähiger Verzugsschaden des Gläubigers, entschied der BGH.

weiterlesen
BGH: Schufa-Kosten bleiben beim Gläubiger
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht