Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hatte Anfang 2016 eine Klage gegen die Kürzungen der Überschussbeteiligung gegen die zum ERGO-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung eingereicht und ist nun vor Landgericht Düsseldorf gescheitert. Dennoch hält der BdV das Lebensversicherungsreformgesetz für verfassungswidrig und will nach Karlsruhe ziehen.
Bei dem Verfahren (LG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2017 – 9 S 46/16) geht es um die massiv geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden. Fast alle Versicherungsunternehmen berufen sich für die Kürzung dieser Auszahlungen auf das sog. Lebensversicherungsreformgesetz.
Wird das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort haben?
Die Verbraucherschützer des BdV sehen dieses Gesetz aber als verfassungswidrig an. „Wir werden jetzt den Weg zum Bundesgerichtshof einschlagen“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „Ansonsten setzen wir darauf, dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht den Verbrauchern wieder zur Seite springt und den Gesetzgeber zur Korrektur dieses verbraucherfeindlichen Gesetzes ermahnt.“
Kürzung der Bewertungsreserven fraglich
Bei Bewertungsreserven handelt es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die in den Kundenguthaben schlummern. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2005 fest, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen sind, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet wurden. „Es geht um Geld, das den Versicherten gehört. Die 2014 gesetzlich verankerte Kürzung der Bewertungsreserven stellt aus unserer Sicht faktisch eine Enteignung dar“, macht Kleinlein deutlich. Das Lebensversicherungsreformgesetz soll nächstes Jahr auch eine Evaluierung erfahren. Es gibt bereits jetzt deutliche Anzeichen, dass mehrere Ziele des Gesetzes nicht erreicht wurden. „Neben der strittigen Überschussenteignung, sehen wir weder eine nachhaltige Stabilisierung der Lebensversicherer, noch nachhaltig sinkende Abschlusskosten oder erhöhte Kostentransparenz. Das Lebensversicherungsreformgesetz ist in den wesentlichen Punkten gescheitert und hat den Kunden in mehrfacher Hinsicht geschadet, so Kleinlein.
(BdV, PM vom 13.07.2017/ Viola C. Didier)