17.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Aktionsplan zum Abbau notleidender Kredite

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Der Rat der Europäischen Union hat sich auf einen Aktionsplan zur Bewältigung des Problems der notleidenden Kredite im Bankensektor geeinigt. Er skizzierte eine Reihe von politischen Maßnahmen, die zum Abbau der – in der EU immer noch hohen – Bestände an notleidenden Krediten beitragen und ihr künftiges Entstehen verhindern sollen.

Die Finanzkrise und die anschließende Rezession haben dazu geführt, dass die Banken in einigen Mitgliedstaaten über besonders hohe Bestände an notleidenden Krediten verfügen. Diese können zu negativen grenzüberschreitenden Ausstrahlungseffekten führen und die Wahrnehmung des EU-Bankensektors durch die Märkte beeinträchtigen. Hohe Bestände an notleidenden Krediten können überaus negative Auswirkungen auf die Investitionstätigkeit und somit auf die Wirtschaft haben.

Geplante Maßnahmen

Ein Abbau dieser Bestände kann hingegen zu einer Verringerung der Finanzmarktfragmentierung und zur Erleichterung der Kapitalströme im Binnenmarkt beitragen. Ausgehend von einem Expertenbericht hob der Rat hervor, dass Maßnahmen in den folgenden Bereichen ergriffen werden müssen:

  • Bankenaufsicht
  • Reform der Regelungen für Insolvenz und Schuldenbeitreibung
  • Entwicklung von Sekundärmärkten für notleidende Kredite
  • Umstrukturierung des Bankensystems.

Gemäß einem Bericht einer Untergruppe des Ratsausschusses für Finanzdienstleistungen beliefen sich die notleidenden Kredite Ende 2016 auf nahezu 1 Billion Euro. Das entspricht ungefähr 6,7 % des BIP der EU und 5,1 % der Gesamtsumme der Bankdarlehen. Dabei gibt es jedoch große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, mit Quoten von 1 % bis 46 %. In einigen Ländern betreffen die notleidenden Kredite überwiegend den Immobilienbereich, während sie in anderen über sämtliche Wirtschaftssektoren verteilt sind.

(Rat der EU, PM vom 11.07.2017/ Viola C. Didier)


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