• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • EuGH zur Gerichtsstandsklausel zwischen Gesellschaften

04.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

EuGH zur Gerichtsstandsklausel zwischen Gesellschaften

Beitrag mit Bild

©dekanaryas/fotolia.com

Eine zwischen zwei Gesellschaften vereinbarte Gerichtsstandsklausel erfasst nicht die Vertreter einer Gesellschaft, die gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz aus Delikt haften. Dies hat der EuGH in einer aktuellen Entscheidung klargestellt.

Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung ist dahingehend auszulegen, dass er auf Fälle beschränkt ist, in denen die Parteien einen Gerichtsstand „vereinbart“ haben, erklärt der EuGH in seinem Urteil vom 28.06.2017 in der Rechtssache C-436/16. Die in einen Vertrag aufgenommene Gerichtsstandsklausel kann ihre Wirkung daher nur im Verhältnis zwischen den Parteien entfalten, die dem Abschluss dieses Vertrags zugestimmt haben.

Vereinbarung gilt nicht für Dritte

Im Entscheidungsfall wurde die Klausel jedoch nicht von einer Vertragspartei geltend gemacht, sondern von den Vertretern einer Gesellschaft als Dritten. In dem Vorlageverfahren hatte eine Gesellschaft eine andere Gesellschaft und deren beide Vertreter gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz aus Delikt wegen Verletzung ihrer Pflichten verklagt. Die Vertreter beriefen sich auf die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts wegen einer Gerichtsstandsklausel, die die beiden Gesellschaften privatschriftlich geschlossen hatten.

(DAV, EiÜ vom 03.07.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©HNFOTO/fotolia.com


09.05.2025

Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Das BAG-Urteil zeigt: Selbst scheinbar harmlose Datenweitergaben im Konzern können DSGVO-widrig sein, wenn sie über das Vereinbarte hinausgehen.

weiterlesen
Datenschutzverstoß im Konzern: Arbeitnehmer erhält Schadensersatz

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.05.2025

Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Das VSME-Projekt zeigt, wie regulatorische Anforderungen für KMU praxistauglich gestaltet werden können – sofern Klarheit, Unterstützung und digitale Vereinfachungen Hand in Hand gehen.

weiterlesen
Weniger Bürokratie, mehr Wirkung: EFRAG treibt VSME-Standard voran

Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


08.05.2025

Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Ein Kfz-Meistertitel allein begründet keine freiberufliche ingenieurähnliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes, so der BFH.

weiterlesen
Ingenieurähnliche Tätigkeit: Anforderungen an Freiberuflichkeit bleiben hoch

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank